# Behindertengesetz, Änderung

Regierungsvorlage 63/1992

8.

Gesetzüber eine Änderung des Behindertengesetzes

Der Landtag bat beschlossen:

Artikel I

Das Behindertengesetz, LGBl. Nr. 25/1964, in der Fassung LGBl. Nr. 41/1968 und Nr. 1/1973, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Dieses Gesetz tritt in demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.