# Landesbedienstetengesetz, Änderung

Regierungsvorlage 1/1993

29.

Gesetzüber eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Landesbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 1/1988, in der Fassung LGBl. Nr. 28/1991, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Dieses Gesetz tritt in demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.