# Bergführergesetz, Änderung

Regierungsvorlage 23/1993

52.

Gesetzüber eine Änderung des Bergführergesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über das Bergführerwesen (Bergführergesetz), LGBl. Nr. 25/1982, wird wie folgt geändert:

Artikel I

"§ 6a

Anerkennung von Prüfungenund Ausbildungen von Mitgliedstaatendes Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum

Artikel II

Dieses Gesetz tritt in demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.