# Schischulgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 24/1993

53.

Gesetzüber eine Änderung des Schischulgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Schischulgesetz, LGBl. Nr. 35/1990, wird wie folgt geändert:

"§ 31a

Anerkennung von Prüfungen undAusbildungen von Mitgliedstaaten desAbkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum

Artikel II

Dieses Gesetz tritt in demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.