# Jagdgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 55/1993

67.

Gesetzüber eine Änderung des Jagdgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Jagdgesetz, LGBl. Nr. 32/1988, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Z. 4 und 5 gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.