# Elektrizitätsversorgungsgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 43/1993

69.

Gesetzüber eine Änderung des Elektrizitätsversorgungsgesetz

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Elektrizitätsversorgungsgesetz, LGBl. Nr. 31/1983, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.