# Lichtspielgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 67/1993

5.

Gesetzüber eine Änderung des Lichtspielgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Lichtspielgesetz, LGBl. Nr. 10/1983, wird wie folgt geändert:

Artikel I

Artikel II

Inkrafttreten

Der Art. I Z. 1, 5 und 6 tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieser Bestimmungen im Landesgesetzblatt kundzumachen.