# Abfallgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 56/1993

10.

Gesetzüber eine Änderung des Abfallgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Abfallgesetz, LGBl. Nr. 30/1988, wird wie folgt geändert:

1. Der § 1 hat zu lauten:

"§ 1

Allgemeines

"§ 2a

Feststellungsbescheid

Bestehen begründete Zweifel, ob eine Sache Abfall im Sinne

"§ 4

Abfuhr in der Gemeinde

"§ 13

Abfallbeseitigungspläne

„§ 13a

Verwertung, sonstige Behandlung

(2) Der Abs. 1 ist nicht anzuwenden bei Haushalten und Anlagen, deren Abfallaufkommen nach Menge und Zusammensetzung mit dem der Haushalte vergleichbar ist.“

"§ 19a

Daten

"§ 27a

Mitwirkung der Naturwächter