# Gesetz über die Anordnung der Wahlpflicht für Nationalratswahlen im Lande Vorarlberg, Aufhebung

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Gesetzüber die Aufhebung des Gesetzesüber die Anordnung der Wahlpflichtfür Nationalratswahlen im Lande Vorarlberg

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Anordnung der Wahlpflicht für Nationalratswahlen im Lande Vorarlberg, LGBl. Nr. 29/1949, wird aufgehoben.