# Anzeigenabengesetz, Änderung

Regierungsvorlage 11/1994

46.

Gesetzüber eine Änderung des Anzeigenabgabegesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Anzeigenabgabegesetz, LGBl. Nr. 30/1990, wird wie folgt geändert:

"§ 4

Höhe der Abgabe

"§ 6

Anzeigepflicht

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Kundmachung folgt, in Kraft.