# Inkrafttreten von Bestimmungen des Vergabegesetzes

54.

Kundmachungder Landesregierung über das Inkrafttretenvon Bestimmungen des Vergabegesetzes

Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Vergabegesetzes, LGBl. Nr. 24/1994, wird kundgemacht:

Die §§ 1 Abs. 5, 4, 46 Abs. 6 sowie der 4. Abschnitt des III. Hauptstückes des Vergabegesetzes, LBGl.Nr. 24/1994, sind am 1. Juli 1994 in Kraft getreten.