# Feuerpolizeiordnung, Änderung

Regierungsvorlage 37/1994

56.

Gesetzüber eine Änderung der Feuerpolizeiordnung

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Feuerpolizeiordnung, LGBl. Nr. 16/1949, in der Fassung LGBl. Nr. 18/1971 und Nr. 28/1979, wird wie folgt geändert:

"B. Reinigung der Feuerungsanlagen.“

"§ 7

"§ 8

"§ 9

"§ 58

19. Nach § 59 ist folgender § 60 anzufügen:

"§ 60

Die erste regelmäßige Feuerbeschau nach § 7 Abs. 4 und 5 in