# Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren, Änderung

Regierungsvorlage 38/1994

57.

Gesetzüber eine Änderung des Gesetzes über Maßnahmen gegenLärmstörungen und über das Halten von Tieren

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren, LGBl. Nr. 1/1987, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

"§ 1a

Besondere Bestimmungen über Rasenmäher

"§ 3

Behörden, eigener Wirkungsbereich derGemeinden