# Kriegsopferabgabengesetz, Änderung

Regierungsvorlage 43/1994

60.

Gesetzüber eine Änderung des Kriegsopferabgabegesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Kriegsopferabgabegesetz, LGBl. Nr. 40/1989, in der Fassung LGBl. Nr. 6/1992, wird wie folgt geändert:

In den §§ 6 Abs. 2 und 4 sowie 7a Abs. 5 hat es statt "zehn Tagen" jeweils zu lauten "15 Tagen".

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1995 in Kraft.