# Geschäftsordnung der Landesregierung, Änderung

62.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderungder Geschäftsordnung der Landesregierung

Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl. Nr. 30/1984, wird verordnet:

Die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl. Nr. 3/1985, wird wie folgt geändert:

Der Anlage ist folgende Z. 77 anzufügen:

"77. Entscheidungen gemäß §§ 3 Abs. 6, 5 Abs. 7 und 17 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes.“