# Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung, Änderung

77.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderungder Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 46/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 7/1993, wird verordnet:

Artikel I

Die Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung, LGBl. Nr. 77/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 62/1992 und Nr. 73/1993, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Abs. 1 sind die Beträge "3110 S", "3510 S", "3630 S", "3920 S" und "4510 S" in der angeführten Reihenfolge durch die Beträge "3190 S", "3600 S", "3720 S", "4020 S" und "4620 S" zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1995 in Kraft.