# Ausschreibung der Gemeindevertretungswahl 1995

1.

Verordnungder Landesregierung überdie Ausschreibung der Gemeindevertretungswahl 1995

Auf Grund des § 8 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 31/1979, wird verordnet:

Die Wahl in die Gemeindevertretung wird für alle Gemeinden des Landes auf Sonntag, den 2. April 1995, ausgeschrieben.

Als Tag der Wahlausschreibung (Stichtag) wird Dienstag, der 17. Jänner 1995, festgesetzt.

Gemäß § 49 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.