# Arbeitszeitenverordnung, Änderung

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Verordnungder Landesregierungüber eine Änderung der Arbeitszeitverordnung

Auf Grund der §§ 32 Abs. 2 und 3 und 120 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 1/1988, in der Fassung LGBl. Nr. 49/1995, wird verordnet:

Die Arbeitszeitverordnung, LGBl. Nr. 69/1994, in der Fassung LGBl. Nr. 91/1994, wird wie folgt geändert:

1. Der § 2 hat zu lauten:

„§ 2

Feste Dienstzeit

„§ 3

Gleitende Arbeitszeit

„§ 4

Dienstbetrieb

Der Dienstbetrieb muß an Arbeitstagen von 8.00 bis 12.00 Uhr