# Gemeindebediensteten-Amtstitelverordnung, Änderung

25.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derGemeindebediensteten-Amtstitelverordnung

Auf Grund der §§ 41 und 123 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 49/1988, in der Fassung LGBl. Nr. 50/1995, wird verordnet:

Die Gemeindebediensteten-Amtstitelverordnung, LGBl. Nr. 34/1980, 54/1980 und 22/1991, wird wie folgt geändert:

Im § 1 hat der Abs. 1 zu lauten:

„(1) Für die Gemeindebediensteten sind nachstehende Amtstitel vorgesehen:

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