# Gemeindebediensteten-Beförderungsverordnung, Änderung

27.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderungder Gemeindebediensteten-Beförderungsverordnung

Auf Grund der §§ 18 Abs. 2 und 123 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 49/1988, in der Fassung LGBl. Nr. 50/1995, wird verordnet:

Im § 1 Abs. 4 der Gemeindebediensteten-Beförderungsverordnung, LGBl. Nr. 18/1980, hat der letzte Satz zu lauten:

„Bei einer der Beförderung vorausgegangenen Überstellung des Landesbeamten in die Verwendungsgruppe A ist diese Dienstzeit um den Überstellungsverlust gemäß § 64 Abs. 1 Gemeindebedienstetengesetz zu kürzen.“