# Landwirtschaftliches Schulgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 35/1996

47.

Gesetzüber eine Änderungdes landwirtschaftlichen Schulgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. Nr. 14/1979, wird wie folgt geändert:

„§ 37

Berufsschulpflichtige

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlinge haben die

„§ 41

Verzeichnis der Schulpflichtigen

Die Landwirtschaftskammer für Vorarlberg hat ein Verzeichnis