# Grundsteuerbefreiungsgesetz, Änderung

Selbständiger Antrag 43/1996

48.

Gesetzüber eine Änderungdes Grundsteuerbefreiungsgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Grundsteuerbefreiungsgesetz, LGBl. Nr. 38/1974, in der Fassung LGBl. Nr. 55/1976 und Nr. 47/1991, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Abs. 1 hat die lit. a zu lauten:

„a) die nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968, nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz, nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, nach dem Wohnbaufondsgesetz oder nach dem Wohnbauförderungsgesetz gefördert wurden und deren Nutzfläche nicht mehr als 130 m2, bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen oder bei Haushalten mit Rollstuhlfahrern nicht mehr als 150 m2, beträgt, oder“

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1996 in Kraft.