# Wohnbauförderungsgesetz, Änderung

Selbständiger Antrag 44/1996

49.

Gesetzüber eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Wohnbauförderungsgesetz, LGBl. Nr. 31/1989, in der Fassung LGBl. Nr. 7/1992 und Nr. 21/1993, wird wie folgt geändert:

Im § 2 hat die lit. b zu lauten:

„b) Wohnungen zur ganzjährigen Benützung durch Menschen geeignete, baulich in sich abgeschlossene Einheiten, deren Nutzfläche nicht weniger als 30 m2 beträgt,“

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1996 in Kraft.