# Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Götzis und der Gemeinde Altach, Änderung

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Kundmachungder Landesregierung übereine Änderung der Gemeindegrenze zwischender Marktgemeinde Götzis und der Gemeinde Altach

Die Vorarlberger Landesregierung hat aufgrund des übereinstimmenden Willens der Marktgemeinde Götzis und der Gemeinde Altach die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen beiden Gemeinden im Bereich ‘Riedstraße-Gostgraben-ÖBB’ entsprechend der unter Zl. Ia 212-1/95 einliegenden Vermessungsurkunde des Dipl.Ing. Stephan Lackner vom 5.4. 1994, GZ. 36405/94, sowie im Bereich zwischen dem Anwesen der Firma Fink Zeiterfassung und dem Anwesen des Alfred Weissenbach an die Nordgrenze der Landesstraße L 52 bzw. die Ostgrenze des Gassergrabens entsprechend der unter Zl. Ia 212-1/95 einliegenden Planurkunde der Agrarbezirksbehörde Bregenz vom 18.8.1995, Zl. IIIa-212-109, gemäß § 6 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, genehmigt.

Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 1997 in Geltung.