# Geschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat, Änderung

14.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derGeschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat

Auf Grund des § 4 Abs. 8 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:

Die Verordnung über die Geschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat, LGBl. Nr. 16/1974, wird wie folgt geändert:

Im § 2 Abs. 1 hat die lit. c zu lauten:

„c) je ein Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien,“