# Aufhebung einer Verordnung der Stadt Dornbirn über die Erklärung zur Gemeindestraße durch den Verfassungsgerichtshof

46.

Kundmachungder Landesregierung über die Aufhebung einerVerordnung der Stadt Dornbirn über die Erklärungzur Gemeindestraße durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. März 1997, V 75/95-8, die Verordnung der Stadtvertretung der Stadt Dornbirn vom 20. Dezember 1994, mit der die Straße „Frauenfeld“ zur Gemeindestraße erklärt wird, kundgemacht durch Anschlag an der Gemeindetafel vom 16. Jänner bis 24. Februar 1995, als gesetzwidrig aufgehoben.