# Landes-Frauenförderungsgesetz, Änderung

Selbstständiger Antrag 32/1997

73.

Gesetzüber eine Änderung des Landes-Frauenförderungsgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Landes-Frauenförderungsgesetz, LGBl. Nr. 1/1997, wird wie folgt geändert:

Im § 3 ist der Begriff „Frauenpolitischer Rat“ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch den Begriff „Frauenpolitisches Forum“ mit den erforderlichen grammatikalischen Anpassungen zu ersetzen.