# Anzeigenabgabegesetz, Änderung

Selbstständiger Antrag 47/1997

12.

Gesetzüber eine Änderung des Anzeigenabgabegesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Anzeigenabgabegesetz, LGBl. Nr. 30/1990, in der Fassung LGBl. Nr. 46/1994 und Nr. 42/ 1996, wird wie folgt geändert:

„§ 6

Anzeigepflicht

Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 1, die eine die

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Kundmachung folgt, in Kraft.