# Kulturpflanzenschutzgesetz, Änderung

Selbständiger Antrag 66/1997

24.

Gesetzüber eine Änderungdes Kulturpflanzenschutzgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Kulturpflanzenschutzgesetz, LGBl. Nr. 32/1949, wird wie folgt geändert:

Nach dem § 9 ist folgender § 9a einzufügen:

„§ 9 a

Maßnahmen im Rahmender Europäischen Union

Die Landesregierung hat nach Anhörung der Landwirtschaftskammer durch Verordnung entsprechend den ins Landesrecht umzusetzenden Rechtsakten im Rahmen der europäischen Integration zum Schutz von Kulturpflanzen geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung gefährlicher Pflanzenschädlinge und -krankheiten anzuordnen. Solche Maßnahmen können insbesondere sein: