# Raumplanungsgesetz, Änderung

43.

Gesetzüber eine Änderung des Raumplanungsgesetzes*)

Der Landtag hat beschlossen:

Das Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 72/1996, Nr. 33/1997 und Nr. 48/1998, wird wie folgt geändert:

„§ 15

Einkaufszentren

„§ 34

Mindest und Höchstzahl von

Einstell und Abstellplätzen

Die Gemeindevertretung kann, auch ohne dass ein Bebauungsplan

„§ 59

Übergangsbestimmungen

18. Nach dem § 60 ist folgender § 61 anzufügen:

„§ 61

Außerkrafttreten

§ 15 Abs. 7 und 8 und § 59 Abs. 4 bis 6 treten am 1. Juli