# Sozialhilfeverordnung, Änderung

55.

Verordnungder Landesregierung übereine Änderung der Sozialhilfeverordnung

Auf Grund der §§ 8 und 15 des Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 1/1998, wird verordnet:

Art. I

Die Sozialhilfeverordnung, LGBl. Nr. 76/1998, wird wie folgt geändert:

Im § 5 Abs. 1 lit. a sind die Beträge „5.770 S“,

„4.850 S“, „1.730 S“ und „3.090 S“ in der angeführten Reihenfolge durch die Beträge „5.830 S“, „4.900 S“, „1.900 S“ und „3.120 S“ zu ersetzen.

Art. II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.