# Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung, Änderung

56.

Verordnungder Landesregierung übereine Änderung der Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 46/1991, wird verordnet:

Artikel I

Die Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung, LGBl. Nr. 77/1998, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Abs. 1 sind die Beträge „5.130 S“, „5.680 S“, „6.390 S“,

„6.880 S“ und „7.550 S“ in der angeführten Reihenfolge durch die Beträge „5.190 S“, „5.740 S“, „6.460 S“, „6.950 S“ und „7.620 S“ zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.