# Bezügegesetz 1998, Änderung

Selbständiger Antrag 26/2000

30.

Gesetzüber eine Änderung des Bezügegesetzes 1998

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung und der Bürgermeister, LGBl. Nr. 3/1998, wird wie folgt geändert:

„§ 4

Anpassung der Bezüge

Die Bezüge verändern sich jährlich zum 1. Juli entsprechend dem