# Vergabegesetz, Änderung

Regierungsvorlage 24/2000

39.

Gesetzüber eine Änderung des Vergabegesetzes*)

Der Landtag hat beschlossen:

Das Vergabegesetz, LGBl. Nr. 20/1998, wird wie folgt geändert:

„§ 5

Anwendung bundesgesetzlicher Bestimmungen

7. Der § 7 hat zu lauten:

„§ 7

Anwendung bundesgesetzlicher Bestimmungen

8. Nach dem § 8 ist folgender § 8a einzufügen:

„§ 8a

Verständigung über die Zuschlagsentscheidung

*) Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinien

97/52/EG und 98/4/EG.