# Schischulgesetz, Änderung

Selbständiger Antrag 34/2000

42.

Gesetzüber eine Änderung des Schischulgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Schischulgesetz, LGBl. Nr. 35/1990 und Nr. 53/1993, wird wie folgt geändert:

Im § 22 hat der bisherige Abs. 2 zu entfallen und ist der bisherige Abs. 3 als Abs. 2 zu bezeichnen.