# Schulerhaltungsgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 42/2000

45.

Gesetzüber eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Schulerhaltungsgesetz, LGBl. Nr. 32/1998, wird wie folgt geändert:

„§ 14

Schulrechtliche Bewilligung baulicher Maßnahmenoder der Verwendung“

„§ 15

Widmung

Nach Rechtskraft der schulrechtlichen Bewilligung gemäß § 14

„§ 18a

Sprengelangehörigkeit