# Landesumlage 2000, Änderung

58.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber das Ausmaß der Landesumlage 2000

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Landesumlagegesetzes, LGBl. Nr. 39/1998, wird verordnet:

In der Verordnung über das Ausmaß der Landesumlage 2000, LGBl. Nr. 54/1999, ist die Zahl „8,3“ durch die Zahl „8,2“ zu ersetzen.