# Sozialhilfeverordnung, Änderung

77.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derSozialhilfeverordnung

Auf Grund der §§ 8 und 15 des Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 1/1998, wird verordnet:

Artikel I

Die Sozialhilfeverordnung, LGBl. Nr. 76/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 55/1999, wird wie folgt geändert:

Im § 5 Abs. 1 lit. a sind die Beträge „5.830 S“, „4.900 S“,

„1.900 S“ und „3.120 S“ in der angeführten Reihenfolge durch die Beträge „5.920 S“, „4.970 S“, „1.930 S“ und „3.170 S“ zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.