# Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung, Änderung

78.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derJugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 46/1991, wird verordnet:

Artikel I

Die Jugendwohlfahrt-Pflegegeldverordnung, LGBl. Nr. 77/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 56/1999, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Abs. 1 sind die Beträge „5.190 S“, „5.740 S“, „6.460 S“,

„6.950 S“ und „7.620 S“ in der angeführten Reihenfolge durch die Beträge „5.300 S“, „5.860 S“, „6.600 S“, „7.100 S“ und „7.780 S“ zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.