# Wiederholungwahlen in die Gemeindevertretungen von Bludenz und Feldkirch, Ausschreibung

1.

Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibung derWiederholungswahlen in die Gemeindevertretungenvon Bludenz und Feldkirch

Auf Grund des § 73 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in Verbindung mit § 10 dieses Gesetzes wird verordnet:

Die Wiederholungswahlen in die Gemeindevertretungen von Bludenz und Feldkirch werden auf Sonntag, den 28. Jänner 2001, ausgeschrieben.

Stichtag bleibt Montag, der 17. Jänner 2000.

Gemäß § 66 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.