# Anzeigenabgabegesetz, Aufhebung

Selbständiger Antrag 6/2001

21.

Gesetzüber die Aufhebung des Anzeigenabgabegesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Anzeigenabgabegesetz, LGBl. Nr. 60/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 42/1999, wird aufgehoben.

Artikel II

(1) Der Art. I tritt am 1. Juni 2000 in Kraft.

(2) Das im Art. I angeführte Gesetz ist auf die vor seinem Außerkrafttreten verwirklichten Tatbestände weiterhin anzuwenden.