# Ausschreibung der Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Fontanella

34.

Verordnung der Landesregierung über die Ausschreibung derBürgermeisternachwahl in der Gemeinde Fontanella

Auf Grund des § 72 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in Verbindung mit § 10 dieses Gesetzes wird verordnet:

Die Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Fontanella wird auf Sonntag, den 30. September 2001, ausgeschrieben.

Als Stichtag wird Montag, der 30. Juli 2001, bestimmt.

Gemäß § 66 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.