# Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 28/2001

37.

Gesetzüber eine Änderung des Land- und forstwirtschaftlichenBerufsausbildungsgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, LGBl. Nr. 22/1992, in der Fassung LGBl. Nr. 52/1995, wird wie folgt geändert:

„§ 4a

Anrechnung von Ausbildungszeiten

„§ 6

Facharbeiterprüfung

7. Nach dem § 6 ist folgender § 6a einzufügen:

„§ 6a

Zusatzprüfung