# Garagenverordnung, Änderung

65.

Verordnung

der Landesregierung über die Änderung der Garagenverordnung

Auf Grund der §§ 12 Abs. 2 und 15 Abs. 3 des Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 52/2001, wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung über das Mindestmaß und die erforderliche Zahl sowie die bautechnischen Erfordernisse von Garagen und Abstellplätzen (Garagenverordnung), LGBl. Nr. 31/1976, in der Fassung LGBl. Nr. 37/1995, wird geändert wie folgt:

Artikel I

„Verordnungder Landesregierung über das Mindestmaßund die erforderliche Zahl sowie die bautechnischenErfordernisse von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge

(Stellplatzverordnung)“

„§ 1

Allgemeines

„§ 5

Allgemeines

Garagen und Stellplätze müssen in allen ihren Teilen nach den

„§ 19

Stellplätze außerhalb von Garagen

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.