# Geschäftsordnung der Landesregierung, Änderung

67.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derGeschäftsordnung der Landesregierung

Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl. Nr. 9/1999, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung der Vorarlberger Landesregierung, LGBl. Nr. 3/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 62/1994 und Nr. 86/1994, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zur Geschäftsordnung der Landesregierung hat zu lauten:

„Anlage

Geschäfte, die der kollegialen Beschlussfassungdurch die Landesregierung vorbehalten sind

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.