# Lichtspielgesetz, Änderung

Selbständiger Antrag 62/2001

3.

Gesetzüber eine Änderung des Lichtspielgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Lichtspielgesetz, LGBl. Nr. 10/1983, in der Fassung LGBl. Nr. 5/1994, wird wie folgt geändert:

„§ 11

Zeitliche Verbote und Beschränkungen