# Biomasseverordnung

8.

Verordnungder Landesregierung über die Festlegung der„Abfälle mit hohem biogenem Anteil“ in Ökostromanlagen

(Biomasseverordnung)

Auf Grund des § 48i Abs. 1 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 6/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 41/2001, wird verordnet:

§ 1

Biogene Stoffe (Biomasse)

(1) „Biogene Stoffe (Biomasse)“ im Sinne dieser Verordnung sind Energieträger pflanzlicher oder tierischer Herkunft sowie daraus resultierende Folge- und Nebenprodukte, Rückstände und Abfälle.

(2) Als „biogene Stoffe (Biomasse)“ im Sinne des Abs. 1 gelten insbesondere:

(3) Keinesfalls als „biogene Stoffe (Biomasse)“ im Sinne des Abs. 1 gelten:

§ 2

Abfälle mit hohem biogenem Anteil

Als „Abfälle mit hohem biogenem Anteil“ gelten:

§ 3

Mischfeuerungsanlagen

(1) „Mischfeuerungsanlage“ ist eine Anlage, die zur Stromproduktion verschiedene

(2) Als „Mischfeuerungsanlagen mit hohem biogenem Anteil“ gelten Anlagen, die im Normalbetrieb mindestens 30 % Brennstoff, gemessen an der Brennstoffwärmeleistung der eingesetzten Brennstoffe, aus biogenen Stoffen (Biomasse) oder aus Abfällen mit hohem biogenem Anteil einsetzen.

(3) Biogasanlagen, bei denen betrieblich notwendig, bezogen auf die gesamte Brennstoffwärmeleistung, höchstens 10 v.H. fossile Energieträger zur Stützfeuerung eingesetzt werden, gelten zur Gänze (100 v.H.) als Ökostromanlagen.

§ 4

Aufzeichnungspflichten

Der Betreiber einer Ökostromanlage, aus der elektrische Energie an Verteilernetzbetreiber abgegeben wird, ist verpflichtet, Nachweise zu führen, dass entsprechend dem im Anerkennungsbescheid festgelegten Ausmaß Biomasse eingesetzt worden ist. Diese Nachweise sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und der Behörde über Verlangen auszufolgen.

Anhang

Schlüsselnummer

laut ÖNORM Bezeichnung

S 2100

11102 Überlagerte Lebensmittel

11103 Spelze, Spelzen- und Getreidestaub

11104 Würzmittelrückstände

11110 Melasse

11111 Teig

11112 Rübenschnitzel, Rübenschwänze

11114 Sonstige schlammförmige Nahrungsmittelabfälle

11116 Überlagerte Lebensmittelkonserven; Glas und Metall

11117 Rückstände aus der Konserven- und

Tiefkühlfabrikation

11401 Überlagerte Genussmittel

11402 Tabakstaub, Tabakgrus, Tabakrippen

11404 Malztreber, Malzkeime, Malzstaub

11405 Hopfentreber

11406 Ausputz- und Schwimmgerste

11407 Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempe

11411 Trub und Schlamm aus Brauereien

11413 Schlamm aus der Weinbereitung

11414 Schlamm aus Brennereien

11415 Trester

11416 Fabrikationsrückstände von Kaffee (z.B. Röstgut

und Extraktionsrückstände)

11417 Fabrikationsrückstände von Tee

11418 Fabrikationsrückstände von Kakao

11419 Hefe oder hefeähnliche Rückstände

11422 Schlamm aus der Tabakverarbeitung

11423 Rückstände und Abfälle aus der

Fruchtsaftproduktion

11701 Futtermittel

11702 Überlagerte Futtermittel

11703 Überlagerte Futtermittelkonserven; Glas und Metall

12101 Ölsaatenrückstände

12102 Verdorbene Pflanzenöle

12301 Wachse

12302 Fette (z.B. Fritieröle)

12501 Inhalt von Fettabscheidern

12502 Molke

12503 Öl-, Fett- und Wachsemulsionen

13101 Borsten und Horn

13102 Knochen

13103 Innereien

13104 Geflügel

13105 Fisch

13106 Blut

13107 Federn

13108 Magen- und Darminhalte

13109 Wildabfälle

13110 Fleisch- und Hautreste, Därme, sonstige

Tierkörperteile

13701 Geflügelkot

13702 Schweinegülle

13703 Rindergülle

13704 Mist

14101 Leimleder

14102 Rohspalt

14103 Gelatinespalt

14104 Häute und Felle

17101 Rinde

17102 Schwarten, Spreißel aus sauberem, unbeschichtetem

Holz

17103 Sägemehl und Sägespäne aus sauberem,

unbeschichtetem Holz

17104 Holzschleifstäube und -schlämme

17114 Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung

17115 Spanplattenabfälle

17201 Holzemballagen und Holzabfälle, nicht verunreinigt

17202 Bau- und Abbruchholz

17203 Holzwolle, nicht verunreinigt

18101 Rückstände aus der Zellstoffherstellung

(Spuckstoffe und Äste)

18401 Rückstände aus der Papiergewinnung (Spuckstoffe)

ohne Altpapieraufbereitung

18407 Rückstände aus der Altpapierverarbeitung

19901 Stärkeschlamm

19903 Gelatineabfälle

19904 Rückstände aus der Kartoffelstärkeproduktion

19905 Rückstände aus der Maisstärkeproduktion

19906 Rückstände aus der Reisstärkeproduktion

53504 Trester von Heilpflanzen

53505 Pilzmycel

91104 Biogene Abfallstoffe, getrennt gesammelt

91601 Viktualienmarkt-Abfälle

91701 Garten- und Parkabfälle

91702 Friedhofsabfälle

94901 Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-,

Abmäh- und Abfischgut)

94902 Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken