# Neuwahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters von Dalaas, Ausschreibung

20.

Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibung der Neuwahlen

in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters von Dalaas

Gemäß § 71 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in Verbindung mit § 10 dieses Gesetzes wird verordnet:

Die Neuwahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters von Dalaas für die restliche Funktionsperiode werden auf Sonntag, den 30. Juni 2002, ausgeschrieben.

Als Tag der Stichwahl für die Neuwahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 14. Juli 2002, festgesetzt.

Als Stichtag wird Montag, der 22. April 2002, bestimmt.

Gemäß § 66 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.