# Flurverfassungsgesetz, Änderung

Selbständiger Antrag 9/2002

29.

Gesetzüber eine Änderung des Flurverfassungsgesetzes*)

Das Flurverfassungsgesetz, LGBl. Nr. 2/1979, in der Fassung LGBl. Nr. 14/1982, Nr. 49/1998, wird wie folgt geändert:

„§ 16a

Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 16b

Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit

(1) Die Agrarbehörde hat die Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung zu veranlassen. Diese hat folgende Angaben zu enthalten:

„§ 22a

Entschädigung, Schadensberechnung

„§ 34

Veräußerung, Belastung und Teilungagrargemeinschaftlicher Grundstücke