# Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei, Übertragung auf Bezirkshauptmannschaften, Änderung

75.

Verordnungder Landesregierung über die Änderung derVerordnung über die Übertragung von Angelegenheitender örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften

Bludenz, Bregenz und Feldkirch

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 21/1969, Nr. 31/1971 und Nr. 32/1974, wird wie folgt geändert:

Im § 1 haben das Wort „Nüziders“ und der daran anschließende Beistrich zu entfallen.